Falsche Gesundheitszeugnisse-Täuschung-strafbar

Ärztliche Gesundheitszeugnisse: Vorsicht ist geboten

Dtsch Arztebl 2009; 106(30): A-1506 / B-1287 / C-1255

Fenger, Hermann; Gesenhues, Stefan

Foto: Keystone

Das Ausstellen von Gefälligkeitsattesten ist kein Kavaliersdelikt und kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Tue nichts Gutes, dann widerfährt Dir nichts Böses“ – angelehnt an dieses Zitat wird sich mancher Arzt fühlen, der sich unerwartet im Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft wiederfindet. Der Vorwurf lautet: „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (strafbar nach § 278 StGB, wenn wider besseres Wissen geschehen; das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor).

Nun ja, kann da nicht manch Medizinmann seine Zelte abbrechen, wenn er z.B. als Psychiater falsche Gesundheitszeugnisse ausstellt um Täter zu decken, wie nicht nur bei Gustl Mollath und das sogar noch zu so erheblichen Freiheitsbeschränkungen führt, oder gar eine Behandlung durch Nötigung und Bedrohung, gegen den natürlichen Willen  die zu schweren Schäden und fast zum Tode führt, da dürfte das o.g. Strafmass übertroffen sein, vor allem, wenn nachweislich sogar noch Fälschungen der Behandlungsunterlagen , die als Dokumente gelten, stattgefunden haben und es Absprachen gab, wenn der EX-Patient dagegen klagen will, was ja sein Recht ist.Und man ihn dann,um von sich abzulenken sogar selbst anzeigt und  mittels Psychiater für wahnhaft gestört erklärt, sozusagen mundtot macht unter dem Idiotenmantel! Und eine unfähige, gesetzlose Justiz dem Treiben nicht entgegenwirkt. Macht nichts mit Sklaven kann manns ja machen, jedenfalls so lange die das dulden! Das
capitis deminutio maxima scheint manch einer noch nicht begriffen zu haben, obwohl es in jedem Perso oder Pass steckt, die von den BR in D Geschäftsstellen vergeben werden.

Zitat:

»Das ist das Wesen der psychiatrischen Untersuchung. Ich weiß nichts über ihren Geisteszustand vor sechs Monaten. Ich würde auch nicht wissen, welches ihr Geisteszustand in sechs Monaten sein wird.«
Thomas S. Szasz, Der Kampf der Psychiatrie gegen strafrechtliche Verantwortlichkeit, 2007

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5 Antworten zu Falsche Gesundheitszeugnisse-Täuschung-strafbar

  1. drbruddler schreibt:

    Das gilt jedoch nur, wenn nicht Behörden, Justiz und Gutachter Hand in Hand arbeiten. Doch das klappt inzwischen schon recht ordentlich, weil durch das Verweigern von Begleitpersonen in Gutachten die Beweisführung praktisch abgeschafft wird. Wobei dann der Richter den Takt schon vorgibt.

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